DIGI-Zuschuss2024-04-11T12:38:30+02:00

Der Digizuschuss – Ihr Schlüssel zur digitalen Transformation

Nutzen Sie staatliche Fördermittel, um Ihr Unternehmen erfolgreich in die digitale Zukunft zu führen.

Sie möchten die Chance der Digitalisierung für Ihr Unternehmen nutzen und Ihr Firmensitz befindet sich in Hessen?

Das Förderprogramm „Digi Zuschuss“ ist eine hervorragende

Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Implementierung digitaler Strategien und Technologien zu erhalten.

Unsere Dienstleistung richtet sich darauf, Sie bestmöglich in Ihrem Vorhaben zur Digitalisierung Ihres Unternehmens zu unterstützen und die Chancen zu maximieren, die das Förderprogramm „DIGI-Zuschuss“ der WI Bank Ihnen bietet.

Unser Team hat weitreichende Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Unternehmen bei der Beantragung und Durchführung von Förderprogrammen im Bereich der Digitalisierung.

Schritt 1

Gewinn des „DIGI-Zuschuss“

Um den Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen zu beantragen, sammeln wir die erforderlichen Informationen für Ihre Bewerbung und die Teilnahme am Losverfahren. Wir übernehmen die regelmäßige Anmeldung zum Losverfahren in Ihrem Namen.

Schritt 2

Antragsstellung

Um Fördermittel zu beantragen, sammeln wir alle erforderlichen
Informationen für die Antragsstellung. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir
einen Digitalisierungsplan, der die geplanten Maßnahmen skizziert. Zusätzlich
holen wir Angebote für die Umsetzung der Maßnahmen ein. Sobald der
Antrag vollständig ist, reichen wir ihn für Sie ein.

Schritt 3

Leitung des Projekts

Nach Genehmigung des Antrags übernehmen wir die Abwicklung des
Antrages zum Erhalt der Förderung. Wir sammeln die erforderlichen
Informationen und Dokumentationen zur Einreichung des
Verwendungsnachweises. Anschließend reichen wir den
Verwendungsnachweis für Sie ein.

Schritt 4

Begleitung weiterer Projekte nach Bedarf

Wir stehen Ihnen auch gerne nach Abschluss des aktuellen Projekts zur Verfügung und begleiten weitere Digitalisierungsvorhaben nach Ihren Anforderungen.

Christian Müller

Senior Consultant

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren

Gemeinsam digital!

Digizuschuss.com hilft Unternehmern bei der Digitalisierung ihres Betriebs. Gemeinsam identifizieren wir die Potenziale der Digitalisierung eines Unternehmens und unterstützen bei Bedarf dabei, diese erfolgreich umzusetzen. Unsere Kunden können von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Knowhow in Sachen digitaler Transformation sowie unserem weitreichenden Netzwerk in der IT-Branche profitieren.

We boost our clients to get more sales

Wir schaffen Digitalisierung

Die Faszination, als eines der ersten Unternehmen digitale Innovationen in ihren Systemprozessen erfolgreich einzusetzen, wird zum Wettbewerbsvorteil ihres Unternehmens. Die Cloud, das Internet der Dinge, Big Data Processing oder fortschritte beim maschinellen Lernen – all dies wird die Zukunft prägen.

Treten Sie jetzt auf das Gaspedal und Sie befinden sich bald auf der Überholspur.

FAQ

Was wird gefördert?2023-08-29T20:59:02+02:00

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Wer wird gefördert?2023-08-29T20:58:47+02:00

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 1. Förderaufruf 2023 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.

Welche Voraussetzungen gibt es?2023-08-29T20:58:29+02:00

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Wie sind die Konditionen?2023-08-29T20:59:34+02:00

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Rechtliche Hinweise2023-08-29T21:00:04+02:00

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.

Der Förderung liegen zugrunde:

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 13.12.2016 (StAnz.52/2016, S. 1686) in der jeweils gültigen Fassung; zuletzt geändert am 16.03.2018 (StAnz. 14/2018, S. 446)
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO), VV zu § 44 LHO, Anlage 2 zur VV zu § 44 (ANBest-P),
  • Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (EU-Amtsblatt. L 352 vom 24. Dezember 2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, Amtsblatt der EU Nr. L 215/3 vom 7. Juli 2020).

Quelle: wibank.de

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„Die Digitalisierung geht nicht »vorbei«. Sie ist nicht irgendein technologischer Trend. Vorbeigehen wird höchstens der Gedanke, dass sie vorbeigeht.“

Michael Pachmajer
Christian Müller
Senior Consultant